Bescheinigung über die Eintragung in das Bootsregister beantragen
Berufsfischer, die in den Küstengewässern mit Fischereifahrzeugen fischen wollen, müssen die Angaben zu den Fischereifahrzeugen über
- die nautische und fangtechnische Ausrüstung,
- die Nutzung im Haupt- oder im Nebenerwerb,
- den Sitz des Fischereibetriebes und
- die Zugehörigkeit zu einer Erzeugerorganisation
der zuständigen Fischereibehörde unverzüglich mitteilen.
Mitteilung der Daten zum Fischereifahrzeug, Fanglizenz oder Kapazitätslizenz
Registrierter Küstenfischereibetrieb, Fanglizenz oder Kapazitätslizenz
Schriftliche Mitteilung, Prüfung, Erteilung des Dokuments, Zahlung der Gebühr
i.d.R. 5 Arbeitstage
keine
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7