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Bescheinigung über die Eintragung in das Bootsregister beantragen

Berufsfischer, die in den Küstengewässern mit Fischereifahrzeugen fischen wollen, müssen die Angaben zu den Fischereifahrzeugen über 

  1. die nautische und fangtechnische Ausrüstung, 
  2. die Nutzung im Haupt- oder im Nebenerwerb, 
  3. den Sitz des Fischereibetriebes und 
  4. die Zugehörigkeit zu einer Erzeugerorganisation 

der zuständigen Fischereibehörde unverzüglich mitteilen.
 

Mitteilung der Daten zum Fischereifahrzeug, Fanglizenz oder Kapazitätslizenz

Registrierter Küstenfischereibetrieb, Fanglizenz oder Kapazitätslizenz  

Schriftliche Mitteilung, Prüfung, Erteilung des Dokuments, Zahlung der Gebühr

i.d.R. 5 Arbeitstage

keine

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7