Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume beantragen
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Spezielle Hinweise für -In der Hansestadt Rostock ist der Baumschutz in der Baumschutzsatzung (siehe Button Rechtsgrundlagen) geregelt.
Geschützt sind danach alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 0,50 Metern, bei Obstbäumen mindestens 0,80 Metern; gemessen in 1,30 Meter Höhe über dem Erdboden oder unterhalb des Kronenansatzes, sofern dieser unter 1,30 Meter Höhe liegt.
Walnussbäume und Esskastanien zählen nicht als Obstbäume. Geschützt sind mehrstämmige Bäume, sofern die Summe der Stammumfänge von zwei Einzelstämmen mindestens 0,50 Meter beträgt.
Für Fragen zum Baumschutz im Zusammenhang mit der Verlegung von Leitungen aller Art gibt es ein Hinweisblatt Leitungsverlegung.
Für die Realisierung zulässiger Bauvorhaben dürfen Gehölze soweit notwendig in geringfügigem Umfang beseitigt werden.
Gehölzschnittmaßnahmen dürfen aber nicht zu einer erheblichen Störung von Bruten der Singvögel führen. Die Verbrennung von Grünschnitt ist in der Hansestadt Rostock verboten.
Kommunales Satzungsrecht: Die rechtlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.
Spezielle Hinweise für -Baumschutzsatzung der Hansestadt Rostock
Anlagen:
1 a Ersatzpflanzung Straßenbäume
2 a Ausgleichszahlung Straßenbäume
- Widerspruch
Neben den Angaben zum betroffenen Baum sind eine Begründung und eine Lageskizze anzugeben.
- Sie wollen einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen, stark zurückschneiden oder auf den Stock setzen.
- Der Baum oder das Gehölz ist durch eine kommunale Baumschutzsatzung geschützt.
- Genehmigungen für die Fällung von Bäumen in Kleingartenparzellen in nach dem Bundeskleingartengesetz als gemeinnützig anerkannten Kleingartenanlagen sind gebührenfrei.
- Der Antrag muss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt gegebenenfalls eine vor Ort Besichtigung.
- Sie erhalten in der Regel anschließend eine Ausnahmegenehmigung.
Fällanträge sind schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift zu stellen. Ein Antrag per E-Mail ist nicht zulässig. Das Muster für den Fällantrag können Sie bei Bedarf verwenden. Fügen Sie die erforderlichen Nachweise hinzu.
Bei Bauvorhaben ist jedoch eine umfangreichere Darstellung nach § 7 der Baumschutzsatzung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gefordert.
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Ausnahmegenehmigung erfolgen.