Bestattungsplatz Genehmigung
Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes sind den zuständigen Friedhofsträgern gemäß § 14 Absatz 1 Bestattungsgesetz M-V vorbehalten.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Friedhofsträger.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Friedhofsträger.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Friedhofsträger.