Bewohnerparkausweis: Verlängerung beantragen
Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
Widerspruch
Spezielle Hinweise für -Widerspruch
- bisheriger Bewohnerparkausweis
- Bestätigung, dass keine Veränderungen nach der letzten Beantragung eingetreten sind
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.
Spezielle Hinweise für -In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gibt es 3 Antragsmöglichkeiten:
1. OLAV-Online-System
2. Antragstellung per Email
3. Ortsamt
Je nach Antragsart sind unterschiedliche Nachweise erforderlich. Informieren Sie sich dazu bitte unter dem Reiter Verfahrensablauf (weiter unten).
Die Antragsunterlagen sind bei jeder Beantragung erneut vorzulegen!
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Es ist kein Privatstellplatz vorhanden.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen ein auf eine andere Person zugelassenes Fahrzeug dauerhaft.
Wer bekommt wann und wo einen Bewohnerparkausweis?
Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen einer Erteilung und die beizufügenden Nachweise je nach Begehren und Fall variieren. Das Fachamt berät Sie gern über ihr jeweiliges Anliegen.
Als Bewohner/in mit Hauptwohnsitz erhalten Sie einen Parkausweis, wenn
- Sie keine eigenen Parkmöglichkeiten am Wohnort haben oder durch Anmietung haben könnten. Sofern Sie über Parkraum verfügen, wenden Sie sich für eine weitere Beratung an die Verkehrsbehörde, bevor Sie einen Antrag stellen,
- Sie in einer Bewohnerparkzone meldebehördlich registriert sind und
- Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben, oder Ihnen ein Fahrzeug zur ständigen und fortdauernden Nutzung durch einen Dritten überlassen wurde. Wenn Ihnen das KFZ überlassen wurde, ist dem Antrag eine Nutzungsüberlassungserklärung beizufügen.
- Bitte beachten Sie, dass Parkausweise nur für alltagsbezogene KFZ erteilt werden. Nicht erteilt werden Parkausweise für Fahrzeuge, die als Wohnmobil/LKW zugelassen sind.
Als Bewohner/in mit Nebenwohnsitz erhalten Sie einen Parkausweis, wenn
- Sie alle unter Hauptwohnsitz genannten Kriterien nachweislich erfüllen und
- zur Zahlung der Zweitwohnsitzsteuer veranlagt oder nach § 2 Abs. 6 Nr. 2 Zweitwohnsitzsteuer-Satzung befreit sind (berufliche benötigte Nebenwohnung eines nicht dauerhaft getrennt lebenden Verheirateten/eingetragenen Lebenspartners oder Minderjährigen).
Jede(r) Bewohner/in erhält nur einen Parkausweis, unabhängig von der Anzahl der vorhandenen Kfz!
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für -Die Gebühr für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises beträgt 30,70 Euro im Jahr.
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Spezielle Hinweise für -In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gibt es 3 Antragsmöglichkeiten:
1. OLAV-Online-System
2. Antragstellung per Email - Nutzungsüberlassung für Dienstwagen bitte mit hinterlegen
3. Ortsamt
Je nach Antragsart sind unterschiedliche Nachweise erforderlich; ggf. benötigte Formulare finden Sie hier: Antragsformular; Dienstwagen Nutzungsüberlassung oder Nutzungsüberlassung Privat
1. OLAV-Online-System mit Vorauskasse
Sie sind Halter des Kfz oder dauerhafter Nutzer eines Kfz und Bewohner mit Hauptwohnsitz und begehren eine Neuausstellung oder Verlängerung Ihres Bewohnerparkausweises, so nutzen Sie bitte ausschließlich das OLAV-Online-System.
Erforderliche Unterlagen zum Upload:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- begründete Nutzungsüberlassungserklärung des Halters
- Führerschein
Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen per Post zugestellt.
2. Antragstellung per Email bewohnerparken@rostock.de
Sie sind Bewohner mit Nebenwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock oder Sie benötigen eine Änderung der Parkkarte oder Sie begehren eine Ausstellung der Parkkarte mit Wechselkennzeichen, so können Sie den Antrag ausschließlich per Email stellen.
Erforderliche Unterlagen zum Anhang an die E-Mail:
- bei Nebenwohnsitz: ausgefülltes Antragsformular, Meldebescheinigung/Personalausweis, Nachweis Zahlung der Zweitwohnsitzsteuer sowie Zweitwohnsitzsteuerbescheid/Befreiung, Fahrzeugschein, Führerschein, ggf. Nutzungsüberlassungserklärung
- bei Änderung: ausgefülltes Antragsformular, neuer Fahrzeugschein. ACHTUNG: bestehende Parkkarte im Original per Post/persönlich an das Tiefbauamt zurückgeben, ansonsten keine Ausstellung möglich.
- bei mehreren Kennzeichen: ausgefülltes Antragsformular, alle Fahrzeugscheine, ggf. Nutzungsüberlassungserklärung und Anschreiben mit ausführlicher Begründung für die Mehrkennzeichen (max. 3 in Einzelfällen)
Der Parkausweis und der Gebührenbescheid werden Ihnen per Post zugestellt.
3. Ortsamt – EC oder Barzahlung
Nur bei Umzug, Ummeldung, Neuzuzug nach Rostock oder Nichtvorhandensein von technischen Möglichkeiten können Sie den Antrag (ggf. unter vorheriger Terminbuchung) im Ortsamt stellen.
Erforderliche Unterlagen zur Vorlage: Personalausweis, Fahrzeugschein, ggf. Nutzungüberlassungserklärung des Halters
Der Parkausweis kann sofort gegen Zahlung ausgestellt werden.
ACHTUNG: Bei Vorsprache/Antragstellung durch eine(n) Dritte(n)/Vertreter/in ist eine Vollmacht und zusätzlich der Personalausweis oder Pass des/der Vertreter(s)/in vorzulegen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 21 Arbeitstage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Derzeit liegt die Gesamtbearbeitungsdauer bei ca. 6 Wochen. Anträge sind 8 - 10 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der Parkkarte zu stellen, damit diese als "fristgerecht gestellt" gelten.
Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.
Anträge sind 8 - 10 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der Parkkarte zu stellen, damit diese als "fristgerecht gestellt" gelten und um einen lückenlosen Übergang zur neuen Genehmigung zu ermöglichen.