Ehrenamtskarte einer Kommune beantragen
Wenn Sie sich bürgerschaftlich engagieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Ihrer Kommune eine kommunale Ehrenamtskarte erhalten. Die kommunale Ehrenamtskarte würdigt Ihr bürgerschaftliches Engagement.
Spezielle Hinweise für -Durch Vorlage der "Rostocker Ehrenamts-Card" in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis können Sie bei einer Partnereinrichtung zum Beispiel einen vergünstigten Eintritt zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen und ermäßigte Tickets für den öffentlichen Nahverkehr im Gesamtnetz Rostock erhalten. Die Übersicht der teilnehmenden Partner kann variieren, da auch für die Unterstützer der kommunalen Ehrenamtskarte die Teilnahme freiwillig ist. Das aktuelle Leistungsangebot finden Sie auf der städtischen Webseite.
Die kommunale Ehrenamtskarte hat eine begrenzte Laufzeit von drei Jahren, beginnend ab dem Monat der Ausstellung. Zum Ablauf der Karte kann bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Verlängerung beantragt werden.
Sollten Sie ihr Engagement vorzeitig beenden, ist Ihre Organisation/Verband/Verein für die Rückgabe der Karte verantwortlich.
Einen Rechtsanspruch auf den Erhalt der kommunalen Ehrenamtskarte haben Sie nicht, da sie eine besondere Auszeichnung darstellt.
- Bürgerschaftsbeschluss 2010/AN/1131 vom 09. Juni 2011
Einen Rechtsanspruch auf den Erhalt der kommunalen Ehrenamtskarte haben Sie nicht, da die kommunale Ehrenamtskarte eine besondere Auszeichnung darstellt.
die ehrenamtlich tätige Person
- ist seit mindestens 3 Jahren (Jugendliche unter 18 Jahre mindestens 1 Jahr) freiwillig ehrenamtlich und gemeinwohlorientiert tätig und wird dies auch zukünftig sein
- ist mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr in einer gemeinnützigen, nach Abgabenordnung anerkannten Organisation tätig
- darf für das Engagement kein Entgelt und keine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, die über die konkrete Erstattung von Auslagen hinausgeht
- die gemeinnützige, nach Abgabenordnung anerkannte Organisation muss ihren Sitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock haben
Sie können die kommunale Ehrenamtskarte beantragen:
- liegen die erforderlichen Voraussetzungen vor, erhalten Sie die kommunale Ehrenamtskarte
- die kommunale Ehrenamtskarte wird zweimal jährlich in einem feierlichen Rahmen übergeben
- mit Erhalt der kommunalen Ehrenamtskarte können Sie die Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen
Die kommunale Ehrenamtskarte hat mit dem Monat der Ausstellung eine Gültigkeit von drei Jahren.
Die kommunale Ehrenamtskarte wird zweimal jährlich (Frühjahr, Herbst) persönlich überreicht. In Abhängigkeit des Eingangs Ihres Antrages kann der Erhalt der Karte bis maximal sechs Monate dauern.
Der Antrag zum Erhalt der kommunalen Ehrenamtskarte kann ganzjährig eingereicht werden. Bis vier Wochen vor der feierlichen Übergabeveranstaltung kann der Antrag berücksichtigt werden. Die Fristen werden auf der städtischen Webseite und über den Newsletter kommuniziert.
- Informationen zu den Voraussetzungen zum Erhalt der kommunalen Ehrenamts-Card, Informationen zu den Unterstützungsleistungen
- Informationen zum bürgerschaftlichen Engagement in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock