Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer M-V beantragen
Wer in die Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen ist, ist berechtigt, die geschützte Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin zu führen.
Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Nachweis der Wohnung, Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
- Nachweis eines berufsqualifizierenden Studienabschlusses,
- Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit als Ingenieur(in),
- Nachweis gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikationen,
- Nachweis des eigenverantwortlichen und unabhängigen Tätigseins,
- Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung,
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
- tabellarischer Lebenslauf.
Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind insbesondere:
- Wohnung, Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
- berufsqualifizierender Studienabschluss,
- eine mindestens dreijährige ausgeübte praktische Ingenieurtätigkeit,
- gleichwertige ausländische Berufsqualifikation,
- eine eigenverantwortliche und unabhängige Tätigkeit,
- Bestätigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.
- Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
- Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
- Bescheid
Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.
ca. 3 Monate
Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern inklusive Satzungen: