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Errichtung einer Erdwärmesonde anzeigen

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Die Errichtung einer Erdwärmesonde stellt als Erdaufschluss im rechtlichen Sinne eine „Benutzung“ dar und ist grundsätzlich erlaubnispflichtig.

Ausnahme stellt die Errichtung eines Erdwärmekollektors dar. Diese ist der unteren Wasserbehörde innerhalb eines Monats vor Beginn anzuzeigen.


Bei einer Endteufe von mehr als 100 m wird durch die untere Wasserbehörde der Geologische Dienst des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie beteiligt.

Für Bohrungen gilt nach § 127 Bundesberggesetz zusätzlich eine Anzeigepflicht beim Bergamt Mecklenburg-Vorpommern (https://www.bergamt-mv.de), die durch den Antragsteller selbst wahrzunehmen ist.

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