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Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden

Wenn Sie als Unternehmen zum ersten Mal Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) vergeben, müssen Sie vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn Sie nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten planen. Die Mitteilung ist kein Antrag auf Genehmigung zur Ausgabe von Heimarbeit. Nach der Mitteilung können Sie direkt mit der Ausgabe von Heimarbeit beginnen.

  • Mitteilung über die erstmalige Vergabe von Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)
  • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

Die Mitteilung muss vor der erstmaligen Ausgabe von Heimarbeit erfolgen.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.