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Na­vi­ga­ti­on

EU-Heim­tier­pass (Pet Pass­port) be­an­tra­gen

Der EU-Heim­tier­aus­weis ist ein für Rei­sen mit Heim­tie­ren in­ner­halb der Eu­ro­päi­schen Uni­on (EU) so­wie für Rei­sen in Dritt­län­der not­wen­di­ges Rei­se­do­ku­ment für Hun­de, Kat­zen und Frett­chen. Er ent­hält un­ter an­de­rem fol­gen­de An­ga­ben:

  • An­ga­ben zum Hal­ter des Tie­res
  • An­ga­ben zum Tier (Na­me, Ras­se, Ge­schlecht, Ge­burts­da­tum, Be­schrei­bung)
  • Kenn­zeich­nung des Tie­res (Trans­pon­der//Mi­kro­chip/Chip-Num­mer, Art und Da­tum der Kenn­zeich­nung)
  • Toll­wut­imp­fung (Gül­tig­keit)
  • So­fern not­wen­dig: Be­stä­ti­gung ei­nes aus­rei­chen­den Test­ergeb­nis­ses der Ti­trie­rung von Toll­wut­an­ti­kör­pern (als Nach­weis der Wirk­sam­keit der Toll­wut­imp­fung, wenn Rei­sen in nicht ge­lis­te­te Dritt­län­der be­ab­sich­tigt sind)
  • Wei­te­re Imp­fun­gen oder Be­hand­lun­gen, zum Bei­spiel ge­gen Echi­no­kok­ken.

Den EU-Heim­tier­aus­weis er­hal­ten Sie in Tier­arzt­pra­xen, die da­zu er­mäch­tigt wur­den. Fast al­le prak­ti­zie­ren­den Tier­ärz­te, die Heim­tie­re be­han­deln, sind er­mäch­tigt, Heim­tier­aus­wei­se aus­zu­stel­len.

Auch wenn Sie nicht pla­nen, mit Ih­rem Heim­tier zu ver­rei­sen, kön­nen Sie ei­nen Heim­tier­aus­weis aus­stel­len las­sen, da dort auch al­le Imp­fun­gen ein­ge­tra­gen wer­den kön­nen und da­mit ein se­pa­ra­ter Impf­pass nicht mehr not­wen­dig ist. 

Hin­wei­se:

  • Seit dem 29. De­zem­ber 2014 dür­fen bei der Erst­aus­stel­lung nur noch sol­che Heim­tier­aus­wei­se ver­wen­det wer­den, wel­che den neu­en Vor­ga­ben der Durch­füh­rungs­ver­ord­nung (EU) Nr. 577/2013 ent­spre­chen.
  • Die vor dem 29. De­zem­ber 2014 aus­ge­stell­ten "al­ten" Heim­tier­aus­wei­se nach dem Mus­ter der Ent­schei­dung 2003/803/EG be­hal­ten ih­re Gül­tig­keit.
  • Bit­te in­for­mie­ren Sie sich recht­zei­tig vor Rei­se­an­tritt über die Be­din­gun­gen für die Rei­se aus der EU in Dritt­län­der oder in an­de­re Mit­glieds­staa­ten bei Ih­rem Haus­tier­arzt oder Ih­rer zu­stän­di­gen Be­hör­de vor Ort.
  • EU-ein­heit­li­ches Heim­tier­aus­weis­mus­ter ge­mäß Durch­füh­rungs­ver­ord­nung (EU) Nr. 577/2013: Die­ses Mus­ter liegt in der Re­gel je­dem Tier­arzt vor, der zur Aus­stel­lung des Heim­tier­aus­wei­ses er­mäch­tigt ist.
  • ge­ge­be­nen­falls Impf­pass des Tie­res (na­tio­na­ler gel­ber Impf­pass), um schon er­folg­te Imp­fun­gen in den Heim­tier­aus­weis über­tra­gen zu las­sen

Be­vor der EU-Heim­tier­aus­weis von Ih­rem Haus­tier­arzt aus­ge­stellt wer­den kann, muss ihr Haus­tier ein­deu­tig vom Tier­arzt iden­ti­fi­ziert wer­den. Dies kann durch das Ab­le­sen des Trans­pon­ders er­fol­gen. Soll­te ihr Hund, Ih­re Kat­ze oder Ihr Frett­chen noch kei­nen Trans­pon­der ha­ben, holt ihr Tier­arzt die Kenn­zeich­nung nach.  

Die Kenn­zeich­nung durch ei­nen Trans­pon­der er­folgt im­mer vor dem Aus­stel­len des EU-Heim­tier­aus­wei­ses. Die An­ga­ben zur Kenn­zeich­nung wer­den durch das La­mi­nie­ren der ent­spre­chen­den Sei­te im EU-Heim­tier­aus­weis ge­si­chert. 

Im EU-Heim­tier­aus­weis be­stä­ti­gen Sie die An­ga­ben zum Tier­hal­ter mit Ih­rer Un­ter­schrift. 

Im EU-Heim­tier­aus­weis sind auch die Kon­takt­da­ten des er­mäch­tig­ten Tier­arz­tes, der den EU-Heim­tier­aus­weis aus­ge­stellt hat, ent­hal­ten. 

Die Kos­ten  für den EU-Heim­tier­pass wer­den nach der gül­ti­gen Ge­büh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te be­rech­net und kön­nen un­ter­schied­lich hoch sein, je nach­dem, ob das Tier erst noch ge­kenn­zeich­net und/oder ge­impft wer­den muss oder nicht. Die Kos­ten je nach Leis­tung, die vom Tier­arzt er­bracht wer­den, rich­ten sich nach der Ge­büh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te (GOT). 

Wenn Sie ei­nen EU-Heim­tier­aus­weis für Ihr Haus­tier (Hund, Kat­ze, Frett­chen) aus­stel­len las­sen wol­len:

  • Ver­ein­ba­ren Sie vor­ab ei­nen Ter­min bei Ih­rem Haus­tier­arzt.
  • Ihr Haus­tier­arzt iden­ti­fi­ziert Ihr Heim­tier ein­deu­tig durch Ab­le­sen des Trans­pon­ders.
  • Soll­te Ihr Haus­tier noch nicht mit ei­nem Trans­pon­der ge­kenn­zeich­net sein, holt dies Ihr Tier­arzt nach.
  • Ge­ge­be­nen­falls wird Ihr Haus­tier noch ge­impft.
  • Jetzt kann der EU-Heim­tier­aus­weis mit den ent­spre­chen­den Ein­tra­gun­gen aus­ge­stellt wer­den.

Je nach Ein­zel­fall un­ter­schied­lich. Oft kann, ge­ge­be­nen­falls nach Kenn­zeich­nung des Tie­res mit­tels Trans­pon­der und an­schlie­ßen­der Toll­wut­imp­fung, der EU-Heim­tier­aus­weis di­rekt im An­schluss aus­ge­stellt wer­den. 

Für das Aus­stel­len ei­nes EU-Heim­tier­aus­wei­ses lie­gen kei­ne Fris­ten vor. Für die an­schlie­ßen­de Rei­se ins Aus­land sind ge­ge­be­nen­falls Fris­ten zu be­ach­ten. Bit­te wen­den Sie sich dies­be­züg­lich an Ih­ren Haus­tier­arzt oder Ih­rer zu­stän­di­gen Be­hör­de vor Ort. 

Bit­te in­for­mie­ren Sie sich recht­zei­tig vor Rei­se­an­tritt über die Be­din­gun­gen für die Rei­se aus der EU in Dritt­län­der oder in an­de­re Mit­glieds­staa­ten bei Ih­rem Haus­tier­arzt oder Ih­rer zu­stän­di­gen Be­hör­de vor Ort. 
Zu­stän­dig sind die Ve­te­ri­när- und Le­bens­mit­tel­über­wa­chungs­äm­ter der Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te. 

Wenn Sie mit mehr als fünf Tie­re (Hun­de, Kat­zen oder Frett­chen) rei­sen wol­len oder die Ab­ga­be oder den Kauf ei­nes Tie­res im Aus­land pla­nen, gel­ten die An­for­de­run­gen für die Ver­brin­gung zu Han­dels­zwe­cken.

Die Zu­stän­dig­keit liegt beim Haus­tier­arzt be­zie­hungs­wei­se beim für den Her­kunfts­ort der Tie­re zu­stän­di­gen Land­kreis und der kreis­frei­en Stadt.
Die Zu­stän­dig­keit liegt beim Haus­tier­arzt be­zie­hungs­wei­se Ih­rer Haus­tier­ärz­tin.