Home
Navigation

Förderung: Zuschuss für AIDS-Beratung und Betreuung von Infizierten beantragen

Was wird gefördert?

Zuwendungen zur Sicherstellung der Beratung über Risiken und den Umgang mit einer sexuell übertragbaren Infektion sowie der Aufklärung über präventive Verhaltensweisen. Gefördert werden:

  • Beratungsleistungen,
  • Präventionsmaßnahmen,
  • Unterstützung von HIV-Selbsthilfegruppen, aufsuchende Sozialarbeit

Wer wird gefördert?

Gemeinnützige Träger als Träger von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit

Wie wird gefördert?

Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung in der Regel bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

  • Antragstellung
  • Antragsprüfung
  • Bewilligung oder Ablehnung