Förderung: Zuschuss für Beratungsleistungen im Bereich der Landwirtschaft beantragen
Was wird gefördert?
Ziel ist es, eine wettbewerbsfähige, nachhaltige umwelt- und naturschonende sowie an den Klimawandel angepasste und tiergerechte und multifunktionale Landwirtschaft zu entwickeln, die einen Beitrag zur Förderung der Biodiversität und zur Landschaftspflege leistet.
Einzelbetriebliche Beratungsvorhaben in der Landwirtschaft mit nachstehenden Inhalten:
- Beratungen zu Grundanforderungen der Betriebsführung oder Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand,
- Beratung zu dem Klima und der Umwelt zugutekommenden landwirtschaftlichen Praktiken und Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen,
- Beratung zu Maßnahmen und Anforderungen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Klimawandels,
- Beratung zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft und Unterstützung bei Maßnahmen zu deren Umsetzung,
- Beratung zur Erhaltung der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft,
- Beratung zu den Anforderungen oder Maßnahmen zum Wasser- und Bodenschutz,
- Beratung zu Anforderungen zu besonders tiergerechten Haltungsverfahren,
- Beratung zur Diversifizierung einschließlich solcher, die der nachhaltigen Regionalentwicklung dienen,
- Beratung zu Fragen des Ökolandbaus.
Wer wird gefördert?
Empfänger der Beratungsleistung sind landwirtschaftliche Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse. Die Auszahlung der Förderung erfolgt direkt an den Beratungsanbieter.
Wie wird gefördert?
Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 60 % bis 100 %
Rahmenvereinbarung (Entwurf) über die Erbringung von landwirtschaftlichen Beratungsleistungen für die Region Westmecklenburg / Nordost / Südost
- Anzeige eines Beratungsvorhabens
- Absichtserklärungen mit Landwirten
- Anerkennung der Beratungsanbieter und der Beratungskräfte
- Anerkannte Beratungsinhalte
Über eine Rahmenvereinbarung anerkannte Beratungsanbieter stellen bei der Rechnungsstelle (Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V) einen schriftlichen Antrag auf Förderung.
Die Anträge sind mit einem einheitlichen Vordruck jährlich bis zum 31. März oder bis zum 30. September einzureichen. Das Antragsformular ist erhältlich beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V.
individuell
Einreichung jährlich bis zum 31. März oder bis zum 30. September
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V