Fundsachen melden und Nachfrage stellen
Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.
Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10,00 Euro sind Sie zu einer Anzeige verpflichtet. Die Anzeige muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, erfolgen. Die Anzeige einer Fund- oder Verlustsache beinhaltet Angaben zum Ort und zur Zeit des Fundes oder Verlusts sowie eine möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.
Sowohl wenn Sie etwas verloren haben oder etwas suchen, sollten Sie Ihre Kontaktdaten angeben, damit Sie bei Bedarf benachrichtigt werden können. Als Finderin oder Finder haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die gefundene Sache (Eigentumserwerb) oder einen Finderlohn beziehungsweise eine Aufwendungsentschädigung.
Bei einem Verlust können Sie sich vom Fundbüro eine Verlustbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit dem Fundbüro Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit dem Fundbüro können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Tipp: Bei Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der Verkehrsunternehmen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service.
Spezielle Hinweise für -Informationen für den Verlierer:
Suchen Sie online nach bereits gefundenen und registrierten Fundsachen.
Online Fundsachenregister
Für die Aufbewahrung von Fundsachen sowie für die Ausstellung einer Verlustbescheinigung (z. B. Radverlust) für die Versicherung wird auf Grundlage der Kostenverordnung Innenministerium (KostVO IM M-V) eine Gebühr erhoben.
Für Gegenstände, die Sie in Bussen und Bahnen der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) verloren oder vergessen haben, wenden Sie sich bitte an:
- Rostocker Straßenbahn AG (RSAG), Tel. 0381 802-1900
Für Gegenstände, die Sie in der Deutschen Bahn AG verloren oder vergessen haben, folgen Sie bitte dem Link:
Sollten sich aus der Fundsache Angaben zum Eigentümer herleiten lassen (z. B. Personalausweis), wird der Betroffene schriftlich benachrichtigt.
Informationen für den Finder:
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt und diese nicht an den Verlierer oder Eigentümer zurück gibt, hat nach § 965 BGB den Fund unverzüglich anzuzeigen.
Damit der Eigentümer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, möchten wir Sie daher bitten, Fundgegenstände entweder im Fundbüro, bei den Ortsämtern oder bei einer Polizeidienststelle abzugeben.
Sogenannte Bagatellfunde mit einem Veräußerungswert von nicht mehr als 10 Euro sind nicht anzeige- bzw. abgabepflichtig.
Kann die Fundsache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten ab Anzeigedatum dem Eigentümer nicht wieder zurück gegeben werden, kann der Finder das Eigentum an der Sache erwerben. Funde in Behörden bzw. auf deren Gelände sowie in Verkehrsmitteln lassen nur eingeschränkte Fundrechte zu. Hier ist ein Eigentumsanspruch ausgeschlossen. Gleiches gilt für Fundgegenstände, auf denen personenbezogene Daten gespeichert sind. (Handys, Laptops)
Fundsachenversteigerung:
In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird mindestens jährlich eine öffentliche Versteigerung von Fundsachen im Rahmen einer Online-Auktion durchgeführt. Die zu versteigernden Fundgegenstände können jeweils 4 Wochen vor Beginn der Auktion in einer Online-Vorschau besichtigt werden.
Versteigert werden alle Fundgegenstände, für die kein Eigentümer ermittelt werden konnte oder für die der Finder seinen Anspruch nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht geltend gemacht hat.
nicht anwendbar
- Fund- oder Verlustanzeige
- gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel:
- Personalausweis
- Zweitschlüssel
- IMEI-Nummer bei Smartphones und Laptops
Ihre Ansprechperson beim Fundbüro teilt Ihnen mit, welche Nachweise für die weitere Bearbeitung beigefügt werden müssen.
- bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
- gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
- Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als EUR 10,00 hat.
- Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.
- keine
- gegebenenfalls Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe
Sie können für einen verlorenen oder gefundenen Gegenstand eine Anzeige beim Fundbüro abgeben:
- Die Anzeige können Sie per Online-Antrag, in Papierform oder auch persönlich vor Ort beim zuständigen Fundbüro abgeben.
- Sie sollten möglichst detaillierte Angaben über Ort und Zeit sowie eine Beschreibung zur Fundsache- oder Verlust abgeben.
- In jedem Falle sollten Sie Ihre Kontaktdaten beim Fundbüro hinterlegen, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
- Fundsachen werden mindestens 6 Monate für Sie verwahrt und anschließend verwertet.
Hinweis: Einige Städte und Gemeinden nutzen für die Meldung einen Online-Dienst.
wenige Stunden bis 2 Tage
- Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 2 Wochen)
- Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige
Hinweis: Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Fahrgast-Service der Deutschen Bahn und der Unternehmen des Öffentlichen Personenverkehrs