Gefährliche Abfälle: zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:
- Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
- Quecksilberhaltigen Abfällen,
- Asbesthaltigen Abfällen,
- Altöl.
Es werden nur Problemabfälle aus privaten Rostocker Haushalten angenommen.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Spezielle Hinweise für -Die Kosten sind bereits in der Abfallverwertungsgebühr enthalten.
Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
- Abfallgebühren und
- Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Für Rostocker Einwohner besteht die Möglichkeit, Probemabfälle auf den Recyclinghöfen ohne zusätzliche Kosten abzugeben. Die Schadstoffe sollen getrennt und in ihren Originalverpackungen abgegeben werden. So ist sofort zu erkennen, um welche Substanz es sich handelt und wie sie behandelt werden muss.
Auf den Rostocker Recyclinghöfen werden keine Altmedikamente angenommen.
Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Amt für Umwelt- und Klimaschutz: https://rathaus.rostock.de/de/service/aemter/amt_fuer_umweltschutz/250804
Stadtentsorgung Rostock https://www.stadtentsorgung-rostock.de/