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Na­vi­ga­ti­on

Kauf­preis­samm­lung des Gut­ach­ter­aus­schus­ses: Aus­kunft be­an­tra­gen

Die Gut­ach­ter­aus­schüs­se für Grund­stücks­wer­te füh­ren für ih­re Zu­stän­dig­keits­be­rei­che ei­ne Kauf­preis­samm­lung. Die Kauf­preis­samm­lung ent­hält un­ter an­de­rem In­for­ma­tio­nen über Ver­trä­ge vom Kauf und Tausch von Grund­stü­cken, Grund­stücks­tei­len und Rech­ten an Grund­stü­cken.

Zur Füh­rung der Kauf­preis­samm­lung er­hal­ten die Ge­schäfts­stel­len der Gut­ach­ter­aus­schüs­se sämt­li­che Ver­trä­ge, durch wel­che Ei­gen­tum an ei­nem Grund­stück über­tra­gen wer­den soll. Die­se Ver­trä­ge wer­den ge­sam­melt und im Hin­blick auf die un­ter­schied­li­chen wert­be­ein­flus­sen­den Um­stän­de ei­ner Im­mo­bi­lie an­ony­mi­siert aus­ge­wer­tet.

Aus­künf­te aus der Kauf­preis­samm­lung kön­nen grund­sätz­lich nur bei be­rech­tig­tem In­ter­es­se er­teilt wer­den. Die Be­rech­ti­gung im Ein­zel­fall rich­tet sich nach lan­des­recht­li­chen Vor­schrif­ten.

In Meck­len­burg-Vor­pom­mern kön­nen Sie Wi­der­spruch ge­gen den Ge­büh­ren­be­scheid bei der be­schei­den­den Stel­le ein­le­gen.

Aus­künf­te aus der Kauf­preis­samm­lung wer­den nur er­teilt, so­weit ein be­rech­tig­tes In­ter­es­se hier­an nach­ge­wie­sen wird. Die Be­rech­ti­gung im Ein­zel­fall rich­tet sich nach lan­des­recht­li­chen Vor­schrif­ten.

In Meck­len­burg-Vor­pom­mern wird ei­ne Aus­kunft aus der Kauf­preis­samm­lung er­teilt, wenn ein be­rech­tig­tes In­ter­es­se dar­ge­legt wird und die sach­ge­rech­te Ver­wen­dung der Da­ten ge­währ­leis­tet er­scheint. Dies wird re­gel­mä­ßig bei fol­gen­den An­trag­stel­len­den an­ge­nom­men:

  • Be­hör­den zur Er­fül­lung ih­rer Auf­ga­ben
  • Sach­ver­stän­di­ge für Grund­stücks­wert­ermitt­lung.

Die Aus­kunfts­er­tei­lung aus der Kauf­preis­samm­lung ist kos­ten­pflich­tig. Die Kos­ten rich­ten sich nach lan­des­recht­li­chen Vor­schrif­ten.

In Meck­len­burg-Vor­pom­mern rich­ten sich die Kos­ten nach der Gut­ach­ter­aus­schuss­kos­ten­ver­ord­nung (GA­Kost­VO M-V).
Die Ge­bühr hängt von der An­zahl der Wert­ermitt­lungs­ob­jek­te und der je­weils hier­zu mit­ge­teil­ten Kauf­prei­se ab. Die Min­dest­ge­bühr be­trägt 50,00 EUR.

Als Per­son mit ei­nem be­rech­tig­ten In­ter­es­se kön­nen Sie für ein mög­lichst ge­nau be­schrie­be­nes Wert­ermitt­lungs­ob­jekt ei­ne Aus­kunft über Ver­gleichs­kauf­prei­se aus der Kauf­preis­samm­lung bei der Ge­schäfts­stel­le des zu­stän­di­gen Gut­ach­ter­aus­schus­ses be­an­tra­gen.

  • Die Ge­schäfts­stel­le des Gut­ach­ter­aus­schus­ses wird Ih­re Aus­kunfts­be­rech­ti­gung prü­fen.
  • Die Ge­schäfts­stel­le wird ge­eig­ne­te Ver­gleichs­kauf­fäl­le für das ge­nann­te Ob­jekt aus der Kauf­preis­samm­lung se­lek­tie­ren.
  • Falls kei­ne be­zie­hungs­wei­se nicht aus­rei­chend vie­le Ver­gleichs­kauf­fäl­le vor­lie­gen, wird die Ge­schäfts­stel­le mit Ih­nen Rück­spra­che hal­ten.
  • Im Ab­schluss wer­den Ih­nen die Kauf­fäl­le zu­sam­men mit ei­ner Kos­ten­rech­nung über­mit­telt.

Die Be­ar­bei­tungs­dau­er hängt vom Um­fang und der Kom­ple­xi­tät des An­trags ab. Von der An­trag­stel­lung bis zum Ver­sand der Aus­kunft kön­nen ein bis zwei Wo­chen ver­ge­hen. Bit­te fra­gen Sie im Ein­zel­fall bei der zu­stän­di­gen Stel­le nach.

  • kei­ne

Pri­vat­per­so­nen kön­nen über­schlä­gi­ge Im­mo­bi­li­en­wer­te oft­mals gut aus den Im­mo­bi­li­en- und Grund­stücks­markt­be­rich­ten der Gut­ach­ter­aus­schüs­se her­aus­le­sen.

Ihr An­sprech­punkt in Meck­len­burg-Vor­pom­mern ist die Ge­schäfts­stel­le des je­wei­li­gen Gut­ach­ter­aus­schus­ses.