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Kommunale Sportförderung: Zuschuss zu den Betriebskosten für durch Sportvereine selbst bewirtschaftete Sportanlagen beantragen

Spezielle Hinweise für -

Sportvereine und –verbände der Hanse- und Universitätsstadt Rostock können eine Zuwendung zu den Betriebskosten in Höhe von bis zu 40% beantragen. Gemäß Bürgerschaftsbeschluss 2020/BV/0712-01 (ÄA) sind Zuwendungen in Höhe von bis zu 60% möglich.

Als Grundlage für die Berechnung dient die Betriebskostenabrechnung aus dem Vorjahr.

Im Rahmen der eigenen Entscheidungsspielräume gewährt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf Antrag freiwillig nach Maßgabe der Richtlinie für die Sportförderung in der Hansestadt Rostock Zuwendungen an Sportvereine und Sportverbände in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Die Höhe unterliegt dem jährlichen Vorbehalt der Haushaltsplanung.

Die Entscheidung über die Höhe der Zuwendung je Einzelmaßnahme obliegt dem Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt bzw. dem Büro des Oberbürgermeisters.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie für die Sportförderung in der Hansestadt Rostock besteht nicht. Es können ebenso keinerlei Verpflichtungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock daraus abgeleitet werden.

Spezielle Hinweise für -

Richtlinie für die Sportförderung in der Hansestadt Rostock

Bürgerschaftsbeschluss 2020/BV/0712-01 (ÄA)

Spezielle Hinweise für -

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie besteht nicht.

Ebenso können daraus für die Stadt keinerlei Verpflichtungen abgeleitet werden.

Spezielle Hinweise für -
  • Betriebskostenabrechnung aus dem Vorjahr
  • Zahlungsnachweis der Betriebskosten (Originalrechnung)
Spezielle Hinweise für -
  • Der Verein ist nach § 15 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt.
  • Nur für Vereine mit eigenen bzw. durch Vereine bewirtschaftete Sportanlagen mit langfristigen Miet- oder Pachtverträgen.
  • Der Verein hat seine Betriebskosten selbst aufzubringen.
  • Der Verein führt seine Sportstätte nicht wie eine kommerzielle Einrichtung.
  • Es bestehen keine besonderen Verträge zwischen dem Verein und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
  • Bereiche der Sportanlagen werden nicht zur Unterbringung von Privateigentum der Vereinsmitglieder oder anderer privater Eigentümer genutzt, sofern die Mitnutzung anderer Vereinsmitglieder nicht vertraglich geregelt ist.
  • Die Sportanlagen müssen sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.
  • Der Verein ist gemäß § 52 Abs. 2 Abgabeordnung als gemeinnützig anerkannt.
  • Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Rostock eingetragen.
  • Verein ist in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aktiv und ansässig.
  • Der Verein gehört dem Stadtsportbund Rostock an und ist Mitglied im Landessportbund M-V.
  • Anerkannte Spitzen- bzw. Dachverbände des Landes Mecklenburg-Vorpommerns und Deutschlands können weiterhin eine Förderung erhalten.
  • Sportvereine der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, für deren Betrieb keine geeignete Fläche zur Verfügung steht und die somit ihre Sportanlage außerhalb des Stadtgebietes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mutzen, werden den vorgenannten Sportvereinen gleichgestellt.
Spezielle Hinweise für -

Es gibt keine Kosten. 

Spezielle Hinweise für -
  • Eine Zuwendung für Betriebskosten können Sie nur online beantragen.
  • Der Antrag muss vollständig sein.
  • Der Antrag ist bis zum 31. März des laufenden Jahres auf der Grundlage der Betriebskosten des vorherigen Jahres von dem Vereinsvorstand schriftlich einzureichen.
  • Auf Verlangen der Bewilligungsbehörde sind die Angaben durch geeignete Unterlagen (z. B. Wirtschaftlichkeitsberechnung, Angaben zu den Folgekosten usw.) zu belegen.
  • Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, wird Ihnen der Bescheid in der Regel im Oktober eines jeden Jahres zugestellt.
  • Absprachen zwischen den Vereinen und dem Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt sind möglich.
Spezielle Hinweise für -
  • Der Antrag ist bis zum 31. März des laufenden Jahres auf der Grundlage der Betriebskosten des vorherigen Jahres einzureichen.