Kommunale Sportförderung: Zuwendung für kleine, bedürftige Sportvereine beantragen
Einige Kommunen bieten Förderungen für kleine, bedürftige Sportvereine an.
Spezielle Hinweise für -- Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
- Nach Prüfung der Voraussetzungen wird Ihnen der Bescheid schriftlich zugestellt.
- Im Rahmen der eigenen Entscheidungsspielräume gewährt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf Antrag freiwillig nach Maßgabe der Richtlinie für die Sportförderung in der Hansestadt Rostock Zuwendungen in Verbindung mit dem Bürgerschaftsbeschluss 2023/BV/4686-35 (ÄA) an Vereine
- Die Höhe unterliegt dem jährlichen Vorbehalt der Haushaltsplanung.
- Die Entscheidung über die Höhe der Zuwendung je Einzelmaßnahme obliegt dem Amt für Schule und Sport
- Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie für die Sportförderung in der Hansestadt Rostock sowie Bürgerschaftsbeschluss besteht nicht. Es können ebenso keinerlei Verpflichtungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock daraus abgeleitet werden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie besteht nicht.
Ebenso können daraus für die Stadt keinerlei Verpflichtungen abgeleitet werden.
Der Sportverein:
- ist nach § 15 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt.
- ist gemäß § 52 Abs. 2 Abgabeordnung als gemeinnützig anerkannt.
- ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Rostock eingetragen.
- ist in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aktiv und ansässig.
- gehört dem Stadtsportbund Rostock an und ist Mitglied im Landessportbund M-V.
Anerkannte Spitzen- bzw. Dachverbände des Landes Mecklenburg-Vorpommerns und Deutschlands können weiterhin eine Förderung erhalten.
Sportvereine der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, für deren Betrieb keine geeignete Fläche zur Verfügung steht und die somit ihre Sportanlage außerhalb des Stadtgebietes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nutzen, werden den vorgenannten Sportvereinen gleichgestellt.
Eine Zuwendung aus dem Sonderfonds können Sie nur online beantragen.
Der Antrag muss vollständig sein.
Auf Verlangen der Bewilligungsbehörde sind die Angaben durch geeignete Unterlagen (z. B. Bestätigungen der Fachverbände über den Kaderstatus der Sportler*innen usw.) zu belegen.
Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, erhalten Sie die gewünschte Zuwendung.
Zuwendungsbescheide werden nach Zustimmung des Präsidiums des Stadtsportbundes innerhalb von 4 Wochen erstellt.