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Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Förderung

  • Sie sind
    • arbeitslos,
    • von Arbeitslosigkeit bedroht und arbeitsuchend,
    • ausbildungsuchend gemeldet oder
    • erhalten Arbeitslosengeld II.
  • Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde im Gespräch mit Ihrer Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft festgestellt.
  • Die Teilnahme wurde vor Maßnahmebeginn durch Ihre Agentur für Arbeit oder das Jobcenter genehmigt.