Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Förderung
- Sie sind
- arbeitslos,
- von Arbeitslosigkeit bedroht und arbeitsuchend,
- ausbildungsuchend gemeldet oder
- erhalten Arbeitslosengeld II.
- Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde im Gespräch mit Ihrer Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft festgestellt.
- Die Teilnahme wurde vor Maßnahmebeginn durch Ihre Agentur für Arbeit oder das Jobcenter genehmigt.