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Na­vi­ga­ti­on

Ne­ben­woh­nung ab­mel­den

Wenn Sie aus ei­ne Ne­ben­woh­nung aus­zie­hen und kei­ne an­de­re Woh­nung im In­land be­zie­hen, müs­sen Sie sich für die­se Woh­nung ab­mel­den.

Be­stä­ti­gung des Woh­nungs­ge­bers

vor­han­de­ne Per­so­nal­do­ku­men­te (Per­so­nal­aus­weis und / oder Rei­se­pass)

Bei Per­so­nen un­ter 16 Jah­ren ist dar­auf zu ach­ten, dass die­se von den Per­so­nen ab­zu­mel­den sind, aus de­ren Woh­nung sie aus­zie­hen.

Sie ha­ben sich in­ner­halb von 2 Wo­chen nach Aus­zug aus der Ne­ben­woh­nung ab­zu­mel­den. Sie kön­nen die Ab­mel­dung be­reits in der Wo­che vor Aus­zug aus der Woh­nung vor­neh­men.

Die Mel­de­be­hör­de der Ge­mein­de oder Stadt der dann al­lei­ni­gen Woh­nung oder der Haupt­woh­nung, so­weit sie noch wei­te­re Woh­nun­gen be­sit­zen.