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Na­vi­ga­ti­on

Rei­se­pass: Ver­lust an­zei­gen

Ist Ihr Rei­se­pass nicht mehr auf­find­bar oder wur­de ver­lo­ren, müs­sen Sie den Ver­lust so­fort an­zei­gen (Ver­lust­an­zei­ge).
Es be­steht kei­ne Ver­pflich­tung da­zu, ei­nen neu­en Rei­se­pass zu be­an­tra­gen. Wird wei­ter­hin ein Rei­se­pass be­nö­tigt, muss ein neu­er Rei­se­pass be­an­tragt wer­den.

Die Aus­stel­lung ei­nes Er­satz­do­ku­men­tes ist nicht mög­lich.

Es wer­den ge­ge­be­nen­falls Un­ter­la­gen be­nö­tigt. Wen­den Sie sich bit­te an die zu­stän­di­ge Stel­le.

Die Mel­dung muss um­ge­hend er­fol­gen.

Der Rei­se­pass kann nicht so­fort nach der An­trag­stel­lung mit­ge­nom­men wer­den, da die­ser in der Bun­des­dru­cke­rei in Ber­lin her­ge­stellt wird. Wird der Rei­se­pass frü­her be­nö­tigt, kann ein Ex­pres­spass be­an­tragt wer­den.

Ih­re Ge­mein­de-, Amts- oder Stadt­ver­wal­tung (Pass­be­hör­de).

Im Aus­land sind die vom Aus­wär­ti­gen Amt be­stimm­ten Aus­lands­ver­tre­tun­gen der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land zu­stän­di­ge Pass­be­hör­den. Es ist dort die Pass­be­hör­de zu­stän­dig, in de­ren Be­zirk sich die an­trag­stel­len­de Per­son oder der Pas­sin­ha­ber / die Pas­sin­ha­be­rin ge­wöhn­lich auf­hält.