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Na­vi­ga­ti­on

Rei­se­pass we­gen Än­de­rung sons­ti­ger Da­ten be­an­tra­gen

Wenn Sie aus ei­ner an­de­ren Stadt oder Ge­mein­de zu­ge­zo­gen sind, müs­sen Sie un­ver­züg­lich die An­ga­ben zum Wohn­ort im Rei­se­pass än­dern las­sen.

Frei­staat Sach­sen, Säch­si­sche Staats­kanz­lei

  • Rei­se­pass
  • ak­tu­el­le Mel­de­be­stä­ti­gung (falls die Ak­tua­li­sie­rung des Rei­se­pas­ses nicht gleich­zei­tig mit Ih­rer An­mel­dung er­folgt)

Sie sind bei der Stadt- oder Ge­mein­de­ver­wal­tung mit Ih­rem neu­en Wohn­sitz ge­mel­det.

Spre­chen Sie per­sön­lich bei der Pass­be­hör­de der Stadt- oder Ge­mein­de­ver­wal­tung vor, um Ih­ren neu­en Wohn­ort in den Rei­se­pass ein­tra­gen zu las­sen.

Tipp: In der Re­gel kön­nen Sie die Wohn­ort­än­de­rung im Rei­se­pass gleich zu­sam­men mit der An­mel­dung vor­neh­men las­sen, da die Ge­mein­de so­wohl Mel­de- als auch Pass­be­hör­de ist.

kei­ne (Ein­tra­gung vor Ort)

un­ver­züg­lich nach der An­mel­dung an Ih­rem neu­en Wohn­ort

Pass­be­hör­de des ak­tu­el­len Wohn­orts