Lebenslage 2. Verfügungen von Todes wegen
Wählen Sie einen der Themenbereiche aus.
- 2.1. Testament
- 2.2. Erbvertrag
- 2.3. Amtliche Verwahrung (Testament/Erbvertrag)
- 2.4. Stiftungen (von Todes wegen)
Folgende Leistungen wurden zum Thema 2. Verfügungen von Todes wegen gefunden:
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Erbschein: gemeinschaftlichen Erbschein beantragen
Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben ein gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.
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