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Lebenslage 2. Verfügungen von Todes wegen


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Folgende Leistungen wurden zum Thema 2. Verfügungen von Todes wegen gefunden:


  • Erbschein: gemeinschaftlichen Erbschein beantragen

    Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben ein gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.

    Zur Dienstleistung