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Lebenslage 2. Aufenthaltszwecke


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Folgende Leistungen wurden zum Thema 2. Aufenthaltszwecke gefunden:


  • Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern (außer Deutschland) und des EWR einreichen

    Drittstaatsangehörige Familienangehörige eines EU- oder EWR-Bürgers benötigen spätestens drei Monate nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltskarte für den weiteren Aufenthalt in Deutschland

    Zur Dienstleistung

  • Aufenthaltstitel für Flüchtlinge beantragen

    Ist Ihnen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der Flüchtlingsschutz zuerkannt worden, beantragen Sie die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde.

    Zur Dienstleistung

  • Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes

    Hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Ihrem Fall festgestellt, dass zielstaatsbezogene Abschiebehindernisse vorliegen, weil die Rückführung in den Zielstaat eine... Zur Dienstleistung

  • Beantragen einer Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge

    Aufenthaltstitel werden jeweils befristet erteilt. Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung vorliegen müssen, weiterhin vorliegen.

    Zur Dienstleistung

  • Nationales Visum beantragen

    Wenn Sie für einen längerfristigen Aufenthalt nach Deutschland einreisen wollen, müssen Sie ein nationales Visum beantragen.

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  • Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium beantragen

    Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und bereits eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten.

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