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Lebenslage Rückkehr zu den Eltern


Folgende Leistungen wurden zum Thema Rückkehr zu den Eltern gefunden:


  • Pflegeperson: Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie beantragen

    Sie sind Pflegeperson und die leiblichen Eltern wollen das Kind wieder bei sich aufnehmen? Dann können Sie beim Familiengericht beantragen, dass das Kind bei Ihnen bleibt.

    Zur Dienstleistung