Lebenslage Arbeitsschutz: Sozialer Arbeitsschutz - Kündigungsschutz
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Besonderer Kündigungsschutz: Zulässigkeitserklärung der Aufhebung beantragen
Wenn Ihre Beschäftigten unter besonderem Kündigungsschutz ste-hen, ist eine Kündigung nur in wenigen Ausnahmen möglich. Sie müssen dann bei der zuständigen Landesbehörde die Aufhebung des Kündigungsschutzes beantragen.
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