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Silvesterfeuerwerke nur zwischen 16 und 6 Uhr abbrennen

Pressemitteilung vom 30.12.2002

30. Dezember 2002

Silvesterfeuerwerke nur zwischen 16 und 6 Uhr abbrennen

Silvesterfeuerwerke mit Knallwirkung dürfen in Rostock nur in der Zeit vom 31. Dezember, 16 Uhr, bis 1. Januar, 6 Uhr, abgebrannt werden. Darauf weist das Stadtamt hin.

Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Silvesterfeuerwerke) dürfen bis zu einem Abstand von 100 Metern zu stroh- oder reedgedeckten Häusern nicht verwendet werden, beim Abschuss von Raketen ist ein Abstand von mindestens 200 Metern einzuhalten. Im Hafengebiet dürfen pyrotechnische Gegenstände grundsätzlich nicht abgebrannt oder abgeschossen werden. Die Verwendung von Seenotmitteln für Silvesterfeuerwerke ist ebenso nicht gestattet wie das Abfeuern von Pyrotechnik mit Schreckschußpistolen außerhalb des eigenen Grundstücks.

Verstöße gegen die Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen können mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro geahndet werden. x x

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