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Silvesterfeuerwerke nur zwischen 16 und 6 Uhr zünden

Pressemitteilung vom 27.12.2006

Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Silvesterfeuerwerk) mit ausschließlicher Knallwirkung dürfen im Bereich der Hansestadt Rostock nur in der Zeit von 16 Uhr des Silvestertages (31. Dezember 2006) bis 6 Uhr des Neujahrsmorgens (1. Januar 2007) abgebrannt werden. Darauf weist das Stadtamt als Ordnungsbehörde hin. Im Abstand von 100 Metern zu stroh- oder reetgedeckten Gebäuden dürfen generell keine pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II verwendet werden. Beim Abschuss von Raketen muss ein Mindestabstand von 200 Metern zu stroh- oder reetgedeckten Gebäuden eingehalten werden.

Allgemein verboten sind das Abbrennen bzw. Abschießen pyrotechnischer Gegenstände der Klasse T (Seenotsignalmittel) zu anderen, als zu den üblichen Notrufzwecken, das Abbrennen von Pyrotechnik der Klassen III und IV ohne Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz oder Anzeige bei der zuständigen Behörde und das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen aller Klassen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderheimen und Altersheimen. Als Empfehlung gilt hier ein Mindestabstand von 200 Meter zum betreffenden Gebäude. Auch das Schießen aus Schusswaffen, insbesondere aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit entsprechendem Schießbecher für pyrotechnische Sätze ist im öffentlichen Bereich verboten, da dies ein unerlaubtes Schießen außerhalb von Schießstätten darstellt.

Den auf der Verpackung der pyrotechnischen Gegenstände der Klassen I und II aufgedruckten Gebrauchsanweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände der Klassen I und II abgebrannt werden, die auf der Verpackung die Bestätigung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) besitzen.

Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in diesem Jahr nur im Zeitraum vom 28. bis 31. Dezember 2006 feilgehalten und dem Verbraucher überlassen werden. Sie dürfen nur Personen überlassen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.