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Silvesterfeuerwerke nur zwischen 16 und 6 Uhr zünden

Pressemitteilung vom 29.12.2003

Silvesterfeuerwerke dürfen in der Hansestadt Rostock nur in der Zeit von 16 Uhr am 31. Dezember bis 6 Uhr am Neujahrsmorgen abgebrannt werden. Darauf weist noch einmal das Stadtamt hin. Außerdem ist zu beachten, dass pyrotechnische Gegenstände der Klasse II in einem Abstand von 100 Metern von stroh- oder reetgedeckten Häusern nicht verwendet werden dürfen. Bei der Nutzung von Silvesterraketen ist ein Abstand von 200 Metern zu stroh- oder reetgedeckten Häusern zu wahren. Im Hafengebiet ist das Abrennen und Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen grundsätzlich untersagt.

Das Stadtamt bittet alle Nutzer von Silvesterfeuerwerken, die auf den Verpackungen abgedruckten Gebrauchsanweisungen unbedingt zu beachten und nur solche Feuerwerke zu zünden, die einen Prüfvermerk der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) besitzen. Grundsätzlich verboten sind das Abbrennen und Abschießen von Seenotsignalmitteln zu Feuerwerkszwecken, das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie das Schießen aus Schreckschusswaffen im öffentlichen Bereich.