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Silvesterfeuerwerke nur zwischen 16 und 6 Uhr zünden

Pressemitteilung vom 29.12.2009

Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Silvesterfeuerwerke) dürfen im Bereich der Hansestadt Rostock nur in der Zeit von 16 Uhr des Silvestertages (31. Dezember 2009) bis 6 Uhr des Neujahrsmorgens (1. Januar 2010) abgebrannt werden. Darauf weist das Stadtamt als Ordnungsbehörde hin. Im Abstand von 100 Metern zu stroh- oder mit Reet gedeckten Gebäuden dürfen generell keine pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II verwendet werden. Beim Abschuss von Raketen muss ein Mindestabstand von 200 Metern zu stroh- oder mit Reet gedeckten Gebäuden eingehalten werden.

Den auf der Verpackung der pyrotechnischen Gegenstände aufgedruckten Gebrauchsanweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden, die auf der Verpackung die Bestätigung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) besitzen.