Silvestermüll beseitigen
Pressemitteilung vom
Nach der Schneeschmelze werden jetzt vielerorts die Müllreste der Feierlichkeiten zum Jahreswechsel wieder sichtbar. Das Amt für Umweltschutz weist ausdrücklich auf die Reinigungspflichten der Grundstückseigentümer hin. Diese sind verpflichtet, unverzüglich ihren Reinigungspflichten gemäß den Festlegungen der Straßenreinigungssatzung in der Hansestadt Rostock umgehend nachzukommen und den Silvestermüll zu beseitigen. Entsprechende Kontrollen werden durchgeführt.