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Soforthilfe für Vereine - Anträge an Ehrenamtsstiftung stellen

Pressemitteilung vom 07.04.2020 - Kultur, Freizeit, Sport

Als Soforthilfe für das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in Mecklenburg-Vorpommern können gemeinnützige Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, von der Ehrenamtsstiftung MV finanzielle Unterstützung erhalten, um akute Notlagen zu verhindern oder zu beseitigen. Darüber informiert die Landesregierung. Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt der Ehrenamtsstiftung dafür aus dem Sozialfonds 500.000 Euro zur Verfügung. 

Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Strukturen der Zivilgesellschaft. Viele Vereine können den Mitgliedern nicht die gewohnten Angebote unterbreiten, Veranstaltungen müssen abgesagt werden, die geplanten Einnahmen können nicht verbucht werden und trotzdem laufen die Kosten weiter. Die hierdurch in Not geratenen Vereine möchte die Landesregierung mit einem Soforthilfeprogramm unterstützen. 

Trotz der Einschränkungen in allen Lebensbereichen engagieren sich aber auch viele Menschen weiterhin sehr aktiv für die Gemeinschaft. Überall in Mecklenburg-Vorpommern bilden sich Nachbarschaftsinitiativen, stellen Einkaufshilfen und Besorgungen für ihre Nachbarn bereit, helfen mit Gesprächen per Telefon und vermitteln Hilfen im Internet. Auch diese sollen mit dem neuen Programm unterstützt werden. 

Der Landtag hatte die Einrichtung des Sozialfonds – ausgestattet mit 20 Mio. Euro – beschlossen, aus dem u.a. ehrenamtliches Engagement, gemeinnützige Organisationen und Vereine bei der Bewältigung von Einnahmeausfällen und Mehrkosten in Folge der Corona-Krise unterstützt werden. 

Die Soforthilfe kann jetzt über die Ehrenamtsstiftung MV beantragt werden. Die Höhe der Förderung beträgt im Regelfall bis zu 1.000 Euro, in besonderen Fällen bis maximal 3.000 Euro. Anträge können im Internet unter der Adresse www.ehrenamtsstiftung-mv.de/foerderung/soforthilfe gestellt werden.