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Sonderschutzplan zu einer möglichen Influenza-Pandemie

Pressemitteilung vom 04.02.2011

Während einer Pandemie, also einer länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer (Infektions-)Krankheit, sollten die Auswirkungen auf das öffentliche Leben so gering wie möglich sein, die medizinische Versorgung der Bevölkerung aufrecht erhalten und ein möglicher wirtschaftlicher Schaden begrenzt werden. Um diese Ziele erreichen zu können und dabei gleichzeitig die Handlungsfähigkeit der Einrichtungen der Stadtverwaltung zu gewährleisten, hat eine Arbeitsgruppe der Stadtverwaltung in den vergangenen Monaten einen Sonderschutzplan „Influenza-Pandemie“ erarbeitet, der jetzt in Kraft gesetzt wurde.

Dabei wurden durch die städtischen Ämter und Betriebe eigene Pandemiepläne erarbeitet, die Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorsehen und gleichzeitig Prioritäten setzen, damit bei reduzierter Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterzahl wichtige Bereiche funktionsfähig bleiben. Auf dieser Grundlage sind in dem Dokument Vorbereitungsphasen bei der Umsetzung des Sonderschutzplanes beschrieben, um rechtzeitig für den Schadensfall gewappnet zu sein. Gleichzeitig dient der Sonderschutzplan den Stäben der Hansestadt Rostock als Arbeitsdokument, um die Abarbeitung besonderer gesundheitlicher Gefahren oder Schadenslagen sicherstellen zu können. Das Arbeitsdokument wird noch im ersten Halbjahr 2011 im Rahmen einer Stabsrahmenübung mit den Mitgliedern des Verwaltungsstabes erprobt.

Pandemien haben durch ihre gesundheitlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen eine große Bedeutung für den Fortbestand des öffentlichen Lebens. Internationale und nationale Planungen wie durch die Weltgesundheitsorganisation und das Robert-Koch-Institut sind zu berücksichtigen. Bereits mit der Veröffentlichung des kommunalen Pandemieplanes im Mai 2009 hat sich auch die Hansestadt Rostock zielgerichtet auf einen möglichen Pandemiefall vorbereitet.