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Städtischer Haushalt für 1999 ist genehmigt

Pressemitteilung vom 17.05.1999



Für die Rostocker Haushaltssatzung 1999 liegt seit 12. Mai eine Teilgenehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Innenministeriums vor, so daß der städtische Haushalt mit der Veröffentlichung im "Städtischen Anzeiger" am 21. Mai in Kraft tritt. Die Rostocker Bürgerschaft hatte den Haushalt am 3. März beschlossen. Der dann gültige Haushaltsplan für 1999 schreibt im Verwaltungshaushalt Einnahmen in Höhe von 706 Millionen DM und Ausgaben von 743 Millionen DM fest. Der Vermögenshaushalt umfaßt ein ausgeglichenes Volumen von knapp 230 Mio. DM, wobei insgesamt knapp 71 Mio. DM für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen veranschlagt sind. "Ich freue mich, daß das Innenministerium den Haushalt genehmigt hat und nun der Weg frei ist für Investitionen", betont Oberbürgermeister Arno Pöker. Festgesetzt sind in der neuen Haushaltsatzung auch die aktuellen Steuer-Hebesätze. So beträgt unverändert wie im Vorjahr die Grundsteuer bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben 250 v.H., bei Grundstücken 410 v.H. und die Gewerbesteuer 410 v.H. Mit Auflagen genehmigt wurde der städtische Stellenplan. Das Schweriner Ministerium begrüßt die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung. "Wir werden in aller Ruhe und mit der gebotenen Sorgfalt Vorschläge für Einsparungen entwickeln", so der OB. Die Rostocker Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen vom 25. Mai bis 2. Juni öffentlich ausliegen, wie es die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern festlegt. Interessenten können während der Dienstzeiten von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr im Rathaus, Zimmer 238, Einsicht nehmen.