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Stabile Gebühren sichern auch 2017 eine umfassende Abfallentsorgung

Pressemitteilung vom 13.10.2016

Der Rostocker Bürgerschaft wird für die Sitzung am 9. November 2016 die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen der Abfallentsorgung - die Abfallgebührensatzung (AbfGS) zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Vorher sind die zuständigen Ausschüsse mit der Vorlage befasst.

„Im Jahr 2017 können die Abfallgebühren für die Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Rostock bei gleich hoher Entsorgungsqualität im Wesentlichen stabil gehalten werden“, unterstreicht Senator Holger Matthäus. „Die Gesamtkosten belaufen sich auf 16,71 Millionen Euro. Damit abgedeckt sind unter anderem die bewährten Holsysteme mit den farbigen Tonnen vor jeder Haustür, Sonderabholungen für Sperrgut, Grünschnitt oder Elektronikschrott, der Betrieb der vier Recyclinghöfe ebenso wie die Entsorgungskosten bei Weiterbehandlung und Verwertung“, so der Senator.

Die Abfallgebühren setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen, der Behältergebühr und der Abfallverwertungsgebühr. Die Behältergebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie stellt die Gegenleistung für die Entsorgung von Haus- und Geschäftsmüll dar und schließt alle damit verbundenen Kosten ein. Maßstab ist das Behältervolumen und die Entleerungshäufigkeit. Basis für die Berechnung der Jahresgebührensätze, für die einzelnen Behälterarten unter Berücksichtigung der Entleerungshäufigkeit im Jahr, sind die ermittelten Ein-zelgebührensätze.

Die Abfallverwertungsgebühr ist eine Einheitsgebühr. Als Gebührenmaßstab gilt die Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen. Die Abfallverwertungsgebühr stellt die Gegenleistung für die Entsorgung aller Abfallarten aus Haushaltungen dar, die von der Stadt einer Wiederverwertung im Stoffkreislauf zugeführt werden, sowie die hierfür notwendigen Leistungen des Vertriebs einschließlich der Recyclinghöfe und der Verwaltung. Die Gebühr umfasst die Entsorgung der Abfallarten Sperrmüll, Bioabfälle (nicht bei Eigenkompostierern), Garten- und Parkabfälle, Papier und Pappe, Elektro- und Elektronikschrott und Schadstoffentsorgung.

Für Abfallbehälter mit einem Volumen von 80 Litern, 120 Litern und 240 Litern sinken die Gebühren leicht. Lediglich bei einer Behältergröße von 1.100 Litern steigen die Gebühren im kommenden Jahr um 0,81 Prozent an. Beispielsweise erhöht sich für die wöchentliche Entleerung eines 1.100 Liter Behälters die Jahresgebühr um nur 7,24 Euro. Die Abfallverwertungsgebühren werden moderat angepasst. Bei Nutzung der Biotonne erhöht sich die Gebühr um 0,90 Euro pro Person und bei Eigenkompostierung um lediglich 0,91 Euro pro Person im Jahr.

Die Gebührenerhöhungen basieren zum größten Teil auf der für 2017 tariflich vereinbarten Lohnerhöhung bei der kommunalen Stadtentsorgung Rostock GmbH sowie der Preissteigerung bei der Altpapierentsorgung.
„Das Ziel der nächsten Jahre ist eine stärkere Abfallvermeidung und -wiederverwertung in allen Lebensbereichen. Auch international wollen wir uns weiter engagieren, um von unserem guten Management auch andere zu überzeugen“, so Senator Holger Matthäus.