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Stallpflicht für Geflügel zum Schutz vor Vogelgrippe

Pressemitteilung vom 21.10.2005

Zum Schutz vor der Vogelgrippe ist Geflügel in der Hansestadt Rostock seit heute in geschlossenen Ställen zu halten. Diese Regelung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft gilt bis zum 15. Dezember 2005 für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, teilt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Hansestadt Rostock mit.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist allerdings auch eine Haltung außerhalb von Ställen möglich. Dies gilt beispielsweise, wenn die Tiere mindestens einmal monatlich klinisch untersucht werden, dies tierärztlich dokumentiert wird und die Tiere unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Darüber hinaus müssen Geflügelhalter sicherstellen, dass die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind. Der Geflügelhalter hat der zuständigen Behörde das Halten seines Geflügels außerhalb eines geschlossenen Stalles unverzüglich unter Angabe des Standortes und der Vorkehrungen anzuzeigen.

Wenn die Stallhaltung auf dieser Basis vermieden werden kann, müssen Geflügelzüchter allerdings ihre Tiere vom 23. Oktober bis 15. Dezember 2005 mindestens ein Mal auf Virenbefall untersuchen lassen. Die zuständige Behörde kann die Untersuchung von Tieren anordnen, wenn dies für notwendig befunden wird. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Weitere Anfragen beantwortet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Am Westfriedhof 2, 18050 Rostock, Tel. 0381 381-8601, Fax 0381 381-8690.