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Steuerfälligkeit am 15. Mai für das II. Quartal

Pressemitteilung vom 07.05.2002

7. Mai 2002

Steuerfälligkeit am 15. Mai für das II. Quartal

Am 15. Mai sind alle kommunalen Steuern und Abgaben, wie Grundsteuer B und Straßenreinigung, für das II. Quartal 2002 fällig, teilt die Stadtkasse der Hansestadt Rostock mit. Zahlungen werden zu diesem Fälligkeitstag erwartet. Mit Angaben des Personenkontos, der Abgabeart und der Objektnummer, die aus dem Steuer- bzw. Abgabenbescheid zu entnehmen sind, kann die Zahlung ordnungsgemäß gebucht werden. Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen bietet die Stadtkasse das Einzugsermächtigungsverfahren an. Es ist für den Zahlungspflichtigen kostenlos und kann jederzeit widerrufen werden. Es vollzieht sich auf der Grundlage einer vom Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger, die Stadtkasse der Hansestadt Rostock, schriftlich erteilten Einzugsermächtigung. Für den Zahlungspflichtigen ergeben sich damit Vorteile. Überweisungen oder Schecks müssen nicht ausgefüllt werden. Die Zahlungstermine brauchen nicht überwacht werden. Durch die Lastschrift oder einen Hinweis im Kontoauszug wird die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung dokumentiert.  i