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Tätigkeitsbericht der Rostocker Heimaufsichtsbehörde wird im April ausgelegt

Pressemitteilung vom 07.03.2008

Über die Arbeit der Heimaufsichtsbehörde der Hansestadt Rostock in den Jahren 2006/2007 informiert ein Tätigkeitsbericht, der vom 14. bis 25. April 2008 im Stadtamt öffentlich ausliegt.

Im Zeitraum 2006/2007 hat die Heimaufsicht alle durch sie betreuten Einrichtungen gemäß dem Gesetz mindestens einmal jährlich kontrolliert. Hinzu kommen diverse Nachschauen. Pflegemissstände - wie aus anderen Regionen hin und wieder in der Presse zu lesen - können derzeit für die Hansestadt Rostock ausgeschlossen werden.

Die Rostocker Heimaufsicht ist momentan für 41 Einrichtungen mit einer Kapazität von rund 1992 Plätzen zuständig. Diese gliedern sich in 23 Pflegeheime mit 1649 Plätzen, davon zwei Einrichtungen mit Mischcharakter mit 104 Plätzen (das Psychiatrische Pflegeheim und das Krabbehaus sowohl als Pflege- als auch Wohnheim), elf Wohnheime mit 260 Plätzen, fünf Einrichtungen der Tagespflege mit 76 Plätzen, drei Einrichtungen der Urlaubs- und Verhinderungspflege mit 29 Plätzen sowie ein Hospiz mit zehn Plätzen.

Zu den Aufgaben der Heimaufsicht gehört unter anderem, die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen, qualifizierte Heimverträge abzuschließen, mit Trägern und Verbänden, den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung sowie den Trägern der Sozialhilfe zusammenzuarbeiten. Gemäß Heimgesetz ist die Heimaufsichtsbehörde verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren einen Tätigkeitsbericht zu erstellen, der von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Kenntnis genommen werden kann.

Der ausführliche Bericht ist während der Sprechzeiten des Stadtamtes oder nach vorheriger Terminabsprache vom 14. bis 25. April 2008 im Stadtamt, Abteilung Gewerbeangelegenheiten, Charles-Darwin-Ring 6, bei Astrid Krawetzke und Gabriele Funk, Zimmer 130, oder Johannes Kunze, Zimmer 134, einzusehen.