Testpflicht gilt ab 10. April auch in Rostock
Pressemitteilung vom
Auch in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gilt ab Sonnabend, 10. April 2021, die Pflicht, vor der Nutzung zahlreicher Einkaufs- und Dienstleistungsangebote eine Bescheinigung über ein tagesaktuelles negatives Schnelltest-Ergebnis vorzulegen. Das schreibt die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern in ihrer aktuellen Fassung vor.
Zu den Dienstleistungsangeboten zählen Betriebe des Heilmittelbereiches und Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios und ähnlichen Betriebe, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Auch für den Besuch von kulturellen Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten sowie ähnlichen Einrichtungen, für Fahrschulen, Flugschulen sowie Technischen Prüfstellen für Fahrzeugprüfungen, im Bereich des Fahrerlaubniswesens sowie bei nach der Verordnung zulässigen Beherbergungen besteht nun eine Testpflicht.
Im Bereich von Veranstaltungen gilt die Testpflicht für unaufschiebbare gesetzlich oder satzungsmäßig erforderliche Veranstaltungen und Versammlungen von Vereinen, Verbänden und Parteien sowie der Gemeinschaften von Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes sowie für unaufschiebbare Betriebsversammlungen und Tarifverhandlungen, aber auch für Veranstaltungen, die der beruflichen Orientierung dienen.
Von der Testpflicht ausgenommen sind der Einzelhandel mit dem überwiegenden Sortiment für Lebensmittel, Wochenmärkte, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Blumenläden, Großhandel, Gartenbaucenter, Baumärkte sowie Buchhandlungen.
In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock besteht mittlerweile ein dichtes Netz an Testmöglichkeiten. Dazu zählen neben zahlreichen Apotheken, Arztpraxen und der Fa. Centogene auch die von der Stadtverwaltung beauftragte Bürgerschnelltest Rostock GbR mit aktuell sechs Testzentren.