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Umfangreiche Kontrollen in Sachen Hundesteuer und Hundehaltung

Pressemitteilung vom 20.09.2006

Umfangreiche Kontrollen in Sachen Hundesteuer kündigt das Rostocker Stadtkassen- und Steueramt für die kommenden Tage an. Dabei werden im gesamten Stadtgebiet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gemeinsam mit den Kontaktbereichsbeamten der Polizeidirektion Rostock unterwegs sein, um die ordnungsgemäße steuerliche Anmeldung der Hunde zu überprüfen.

Insbesondere wird darauf geachtet, dass der Vierbeiner die vorgeschriebene schwarze Steuermarke (bzw. rote für gefährliche Hunde) am Halsband trägt, ob der beim "Gassi gehen" anfallende Hundekot durch den Hundehalter beseitigt wird und der in der Rostocker Hundeverordnung vorgeschriebene Leinenzwang für alle Hunde in ausgewählten Gebieten der Innenstadt, Warnemündes, am Schwanenteich und in allen Fußgängerzonen eingehalten wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden bei dieser Gelegenheit auch die "Kleine Hundefibel" verteilen, in der Wissenswertes rund um das Thema Hundehaltung nachzulesen ist.

Darüber hinaus wird besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gelegt. Hundehalter von gefährlichen Hunden haben ihre Hunde an der Leine und mit Maulkorb zu führen. Gleichzeitig wird geprüft, ob die Hundehalter im Besitz der erforderlichen Erlaubnis zum Halten und Führen eines gefährlichen Hundes sind bzw. die Bescheinigung über den erfolgreich abgelegten Wesenstest vorweisen können.

Gegenwärtig sind in der Hansestadt Rostock rund 6.500 Hunde, darunter etwa 75 gefährliche Hunde, gemeldet. Es wird allerdings immer noch mit einer Dunkelziffer von zirka zehn Prozent nicht gemeldeter Hunde gerechnet.

Wer also seinen Vierbeiner bis jetzt noch nicht steuerlich angemeldet hat, sollte das umgehend in seinem Ortsamt oder im Stadtkassen- und Steueramt in der St.-Georg Str. 109 nachholen. Hundehalter nicht angemeldeter Hunde müssen ebenso mit einem Verwarngeld rechnen wie Hundehalter, die den Leinenzwang für ihre Hunde in der Innenstadt, Warnemünde und den Fußgängerzonen nicht einhalten oder die den Hundekot ihres Vierbeiners auf unseren Wegen, Straßen und Plätzen nicht beseitigen. Gleichfalls müssen Hundehalter von gefährlichen Hunden, die ihre Hunde unerlaubt halten, mit empfindlichen Bußgeldforderungen rechnen.