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Umverlegung Laakkanal in Rostock-Groß Klein

Pressemitteilung vom 03.06.2010

Öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern (Landes-UVP-Gesetz - LUVPG
M-V) vom 1. November 2006 (GVOBl. M-V S. 814), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 9. Februar 2009
(GVOBl. M-V S. 238)
Öffentliche Bekanntmachung
des Umweltamtes - Untere Wasserbehörde -

Das Tief- und Hafenbauamt der Hansestadt Rostock beabsichtigt, das Vorhaben

Umverlegung Laakkanal in Rostock-Groß Klein
im Geltungsbereich des B-Plan 01.GE.83 „Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein“ auszuführen.
Die Untere Wasserbehörde hat als Genehmigungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 Abs. 2 und 6 LUVPG M-V in Verbindung mit Nummer 13.16 der Anlage 1 zu § 3a UVPG durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträg- lichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 LUVPG M-V nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde beabsichtigt für das Vorhaben eine Plangenehmigung gemäß § 68 (2) des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) zu erteilen.

Dr. Brigitte Preuß
Amtsleiterin