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Umweltzone in Rostock frühestens 2008

Pressemitteilung vom 09.02.2007

Der Senator für Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit, Dr. Wolfgang Nitzsche, informiert darüber, dass mit Beschluss vom 10. Oktober 2006 die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (35. BImSchV - Kfz-Kennzeichnungsverordnung) zum 1. März 2007 in Kraft treten wird. Die Verordnung regelt Ausnahmen von Verkehrsverboten und die Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu bestimmten Schadstoffgruppen.

Ab 1. März 2007 besteht also für Kommunen die Möglichkeit, Umweltzonen einzurichten. Zufahrtsberechtigungen (Umweltplaketten), die nach bestimmten Schadstoffgruppen (siehe Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil 1) vergeben werden, sind dazu notwendig. Im Bundesgebiet gibt es Planungen für mehrere große Städte solche Zonen einzuführen, zum Beispiel in Berlin und Köln ab 1. Januar 2008 sowie in München ab 1. Oktober 2007. Nähere Informationen sind direkt bei den dortigen Umweltverwaltungen einzuholen. Die Anfragen zu Umweltzonen und Umweltplaketten haben stark zugenommen. Grundlage dieser Maßnahmen bildet die 22. Verordnung zum Bundes- Immissionsschutzgesetz. Hier werden europaweit geltende Grenzwerte unter anderem auch für Feinstaub, ein besonders gefährlicher weil lungengängiger Luftschadstoff, festgelegt.

Bei Überschreitungen des Grenzwertes müssen Luftaktionspläne aufgestellt werden. Erst mit der Aufstellung eines Luftaktionsplanes zur Senkung einer kritischen Feinstaubkonzentration werden die erforderlichen rechtlichen Grundlagen geschaffen, Maßnahmen zur Senkung der Belastungen durchzuführen. Die Einrichtung von Umweltzonen bei der Umsetzung von Luftaktionsplänen stellt nur eine Möglichkeit dar, durch Einfahrtsbeschränkungen Schadstoffsenkungen zu erzielen.

In der Rostocker Straße ¿Am Strande¿ wurden durch das Landesumweltamt Grenzwertüberschreitungen festgestellt; die Erarbeitung eines Luftaktionsplanes hat begonnen. Erste Ergebnisse der Ursachenanalyse werden im März in einer neu gegründeten Arbeitsgruppe, in der maßgeblich städtische Ämter, federführend das Amt für Umweltschutz, vertreten sind, vorgestellt und diskutiert. Maßnahmen zur Senkung der Belastung werden allerdings erst in einer zweiten Arbeitsstufe erörtert und abgewogen. Im Zuge des Planungsprozesses ist eine breite Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich der Auslegung der Materialien, vorgeschrieben. Dazu wird rechtzeitig über die Medien informiert.

Für Rostock ist absehbar, dass es frühestens 2008 eine Umweltzone in der Innenstadt geben könnte. Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand ist es aber eher unwahrscheinlich, dass solche Maßnahme Schadstoff senkend wirksam und verkehrs- und überwachungsorganisatorisch durchsetzbar ist.