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Unterschriften für ein Bürgerbegehren an die Präsidentin der Bürgerschaft übergeben

Pressemitteilung vom 21.04.2008

9.500 Unterschriften für den Erhalt des kommunalen Eigentums wurden heute, am 21. April 2008, durch Sabine Dottermusch und Steffen Bockhahn an Dr. Ingrid Bacher, 1. Stellvertreterin der Präsidentin der Bürgerschaft, übergeben.

Bürgerinnen und Bürger können nach § 20 Abs. 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ein Bürgerbegehren zur Durchführung eines Bürgerentscheids beantragen. Das Bürgerbegehren muss die zu entscheidende Frage, eine Begründung und einen durchführbaren Vorschlag zur Deckung der Kosten enthalten.

Die zu entscheidende Frage lautet: "Sind Sie dafür, dass in der Hansestadt Rostock keine weiteren Anteile an kommunalen Unternehmen, die der allgemeinen Daseinsvorsorge dienen, und höchstens 250 WIRO-Wohnungen pro Jahr verkauft werden dürfen?"

4.000 Unterschriften sind für die Zulassung notwendig. Allerdings darf das Bürgerbegehren nur von Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet werden, die am heutigen Tage, dem Eingang des Antrags zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt sind, d. h. die in der Hansestadt Rostock ihre Wohnung haben.

Über die inhaltliche und formale Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und den Zeitpunkt des Bürgerentscheids entscheidet die Bürgerschaft, voraussichtlich dann am 4. Juni 2008, sofern der Oberbürgermeister bis dahin eine entsprechende Beschlussvorlage übergeben hat. Dieser hat vorher die Rechtsaufsichtsbehörde einzubeziehen, die hierzu eine Stellungnahme abgibt.

Der Bürgerentscheid ist eine Form der direkten Demokratie und Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltung. Sie ermöglicht eine stärkere Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger auf die Erfüllung der Aufgaben in einer Gemeinde.

Es ist bereits das zweite Mal nach der Wende, dass ein Bürgerbegehren in der Hansestadt Rostock beantragt wurde. Die Durchführung eines Begehrens zum Thema Ökologische Abfallentsorgung wurde am 5. März 1997 durch die Bürgerschaft nicht zugelassen.