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Veranstaltung zum neuen Erbrecht

Pressemitteilung vom 14.06.2010

Informationen zum neuen seit Januar 2010 geltenden Erbrecht werden in einer Veranstaltung der Volkshochschule vermittelt. Eine Vermögensregelung schon zu Lebzeiten ist sowohl für den Erblasser als auch für die Erben von Nutzen. Grundkenntnisse im deutschen Erbrecht sind hier von Vorteil. Ein Überblick dazu wird in der Veranstaltung der Volkshochschule gegeben. Außerdem werden in aktuellen Neuerungen wie zum Beispiel Verjährungsfristen, Ausgleich für Pflegeleistungen und Schenkungen behandelt. Auch die aktuelle Rechtssprechung für Sozialhilfeempfänger für das Schonvermögen aus einer Erbschaft wird vorgetragen. Der Vortrag findet am 24. Juni 2010 um 19 Uhr im Vortragsraum der Volkshochschule der Hansestadt Rostock, Alter Markt 19, statt. Nähere Informationen telefonisch unter 497700 oder im Internet unter www.vhs-hro.de.