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Verbrennen pflanzlicher Abfälle in Rostock nicht erlaubt

Pressemitteilung vom 15.10.2013

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle zum Zwecke der Entledigung ist laut Abfallsatzung in der Hansestadt Rostock unzulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, teilt das Amt für Umweltschutz mit. Gemäß der derzeit gültigen Pflanzenabfallverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bietet die Hansestadt Rostock ihren Einwohnerinnen und Einwohne eine Vielzahl von Entsorgungsmöglichkeiten für pflanzliche Abfälle an, deren Leistungen über die Abfallverwertungsgebühr gedeckt sind. Bio-Tonnen stehen flächendeckend zur Verfügung. Auf den vier Recyclinghöfen kann Grünschnitt ganzjährig abgegeben werden. Zweimal jährlich werden kleinere Mengen Grünschnitt in gebündelter Form bis zwei Meter Länge vom beauftragten Unternehmen, der Stadtentsorgung Rostock GmbH, abgeholt. Bei größeren Mengen erfolgt die Entsorgung über gesondert bereitgestellte Container. Anmeldungen und Terminvergaben erfolgen über das Kundendienstbüro der Stadtentsorgung Rostock GmbH, Tel. 0381 4593-100. Das Amt für Umweltschutz weist ausdrücklich darauf hin, dass im Landkreis Rostock andere Regelungen gelten.