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Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer nicht zur Entscheidung angenommen

Pressemitteilung vom 14.07.2006

Die gegen das gesamte Verfahren der Grundsteuererhebung (Einheitswertfestsetzung, Festsetzung des Grundsteuermessbetrags und Erhebung) gerichtete Verfassungsbeschwerde 1 BvR 311/06 sowie die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1644/05, die sich gegen die Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum richtet, wurden vom Bundesverfassungsgericht mit den Beschlüssen vom 3. März und 21. Juni 2006 nicht zur Entscheidung angenommen. Widersprüche gegen Grundsteuerbescheide sind somit abschlägig zu bescheiden, sofern sie sich auf diese Verfahren stützen.

Die Hansestadt Rostock wird die Widerspruchsführer anschreiben und ihnen die Möglichkeit einräumen, eingelegte Widersprüche zurück zu nehmen.