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Verkehrseinschränkungen am 5. August in Warnemünde

Pressemitteilung vom 03.08.2018 - Wirtschaft und Verkehr

Ausweichparkplatz am TZW nutzbar

Am Sonntag (5. August 2018) sind für Warnemünde zwei Versammlungen angemeldet. Darüber informiert das Stadtamt. Versagungsgründe für die Versammlungen im Rahmen der geltenden Rechtslage liegen nicht vor. Durch das Demonstrationsgeschehen kann es zu zeitweiligen erheblichen Verkehrseinschränkungen und Sperrungen kommen, so das Amt für Verkehrsanlagen.

Im Bereich Friedrich-Franz-Straße, Anastasiastraße, Heinrich-Heine-Straße, Schulstraße, Hermannstraße, Luisenstraße, Georginenplatz und im Bereich Kirchenplatz (östliche Seite) werden Haltverbote ausgewiesen, die am Sonntag (5. August 2018) bereits ab 6 Uhr, gültig sind und bis zum Ende der Versammlungen, voraussichtlich etwa gegen 21 Uhr, gelten. Es wird empfohlen, die öffentlichen Parkmöglichkeiten außerhalb dieses Bereiches zu nutzen, u.a. das Parkhaus Am Molenfeuer sowie die Parkplätze auf der Mittelmole, an der Jugendherberge und an der Doberaner Landstraße.

Die Stadtverwaltung stellt außerdem in Kooperation mit einem Parkplatz Betreiber 450 Parkplätze im Bereich des Technologiezentrums Warnemünde in der Friedrich-Barnewitz-Straße zur Verfügung, die im Zeitraum von Sonnabend, 4. Augst 2018, 12 Uhr, bis Montag, 6. Augst 2018, 12 Uhr, genutzt werden können. Dabei ist die Nutzung für Fahrzeuge mit gültigem Bewohnerparkausweis für Warnemünde bei Auslage im Fahrzeug kostenfrei.

Der gesamte Innenstadtbereich von Warnemünde kann am Sonntag Anlass bezogen für den Individualverkehr zeitweise gesperrt werden. Zugleich wird eine Busspur im Bereich der B 103 (An der Stadtautobahn) zwischen Lichtenhagen und Warnemünde eingerichtet. Die Polizei sichert die Sperrungen an den Sperrpunkten in Warnemünde lagebedingt ab. Es wird daher dringend empfohlen, für die An- und Abreise öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, insbesondere die zum Teil im Sieben-Minuten-Abstand verkehrende S-Bahn und Park-and-Ride-Angebote wie am S-Bahnhof Lütten Klein.

Für die im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit notwendigen Einschränkungen wird um Verständnis gebeten.