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Verordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen an Werktagen nach 18.30 Uhr

Pressemitteilung vom 28.10.2002

28. Oktober 2002

Verordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen an Werktagen nach 18.30 Uhr
und an Sonntagen aus Anlass von Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen

Auf der Grundlage der §§ 14 und 16 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Arbeitsrechtsgesetzes vom 06.06.1994 (BGBl. I s. 1170) sowie der Zuständigkeitsneuregelung i.d.F. vom 10. September 1991 (GVOBl. M-V 1991 S. 372) ergeht folgende Verordnung:

§ 1
Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für alle Verkaufstellen im Sinne des § 1 des
Gesetzes über den Ladenschluss auf dem Gebiet der Hansestadt
Rostock, soweit nicht schon auf Grund anderer Bestimmungen
Ausnahmen von den Vorschriften des § 3 Abs. 1
Ladenschlussgesetz gelten.

§ 2
Offenhaltung
In den Ortsteilen der Stadt Rostock dürfen Verkaufsstellen aus
Anlass von Messen, Märkten sowie ähnlichen Veranstaltungen wie
in der Anlage ersichtlich geöffnet sein.

§ 3
Freigabe
Solle eine Verkaufsstelle an einem Sonn- und Feiertag geöffnet
werden, muss diese am jeweils vorangegangenen Sonnabend ab
14.00 Uhr geschlossen werden.

§ 4
Ordnungswidrigkeiten
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswi-
drigkeiten im Sinne des § 24 Ladenschlussgesetz.

§ 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Anlage
zur „Verordnung zur Durchführung der §§ 14 und 16 des Ladenschlussgesetzes“ vom 16. Juni 1995

Im Stadtgebiet Rostock dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen wie folgt geöffnet sein:

Stadtmitte
Kröpeliner Straße, Lange Straße sowie deren Verbindungen, Neuer Markt, Steinstraße

2. November 2002,
16 bis 18 Uhr
„Halloween-Fest“ in der City

9. November 2002,
16 bis 18 Uhr
„Fest der Musikschulen in der City“

16. November 2002,
16 bis 18 Uhr
„Lichterfest“

23. November 2002,
16 bis 18 Uhr
„Tafeln in Rostock“

28. Dezember 2002,
16 bis 18 Uhr
„Jahresausklang mit Musik“ x x

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