Versteigerung von Fundsachen über das Internet
Pressemitteilung vom
Die Hansestadt Rostock wird Fundsachen, an denen innerhalb der gesetzlichen Frist weder von rechtmäßigen Eigentümern noch von Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind, erstmalig über das Internet im folgenden Zeitraum versteigern lassen: durchgehend ab 8. September 2016 (19 Uhr) bis spätestens 18. September 2016 (19 Uhr).
Unter den Hammer kommen unter anderem Fahrräder, Handys, Fotoapparate, Schmuck, Uhren, Bekleidung, Rollatoren, Maxi Cosi, ein Snowboard und ein Keyboard. Dies teilt das Stadtamt mit. Die Fundsachen werden ab 11. August 2016 im Internet Portal unter www.rostock.de/fundbuero in einer Vorschau angeboten und zum genannten Versteigerungszeitraum versteigert.
Die Empfangsberechtigten werden gemäß § 980 BGB aufgefordert, ihre Rechte bis zum 7. September 2016 beim Stadtamt, Fundbüro, geltend zu machen.