Verwaltung hat bei Verandengrundstücken keinen Spielraum
Pressemitteilung vom
Oberbürgermeister Roland Methling verweist zum wiederholten Male auf die rechtliche Situation im Umgang mit Verandengrundstücken in Warnemünde. „Die Stadt kann und darf die Grundstücke nicht unter Wert verkaufen und es gibt auch keine rechtlich zulässige Möglichkeit, irgend welche Rabatte zu vereinbaren“, unterstreicht der Oberbürgermeister unter Bezug auf eine Pressemitteilung der SPD-Fraktion in der Bürgerschaft vom 15. Februar 2012.
In einem Schreiben an den Fraktionsvorsitzenden stellt der Oberbürgermeister richtig: „So ergebnisoffen, wie von Ihnen dargestellt, ist die Stellungnahme des Innenministeriums jedoch nicht. Das Innenministerium weist deutlich darauf hin, dass die mit einer Schlichtung angestrebten Unterwertveräußerungen nur in Ausnahmefällen statthaft sind, nämlich wenn ein besonderes öffentliches Interesse Abweichungen zulässt. Diese bedürfen dann der Genehmigung des Innenministeriums. Die im „Durchführungserlass zum Genehmigungsverfahren nach § 57 Abs. 3 KV“ unter Nr. 3.3 aufgezählten Faktoren, die ein besonderes öffentliches Interesse begründen können, seien nicht beliebig erweiterbar; der Verandenstreit lasse sich jedoch weder unter einen der aufgezählten Gründe subsumieren noch sei darüber hinaus eine Möglichkeit ersichtlich, das Vorliegen des besonderen öffentlichen Interesses zu begründen. Eine Genehmigung der beabsichtigten Unterwertverkäufe wurde dementsprechend nicht in Aussicht gestellt.“
Auch das Argument von möglicher Rechtsunsicherheit widerlegt der Oberbürgermeister: „Die bestehende Rechtsunsicherheit wurde durch das Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 12. November 2009 beseitigt. Selbstverständlich beabsichtigt die Verwaltung, nur gleich gelagerte Sachverhalte identisch zu behandeln, und führt dementsprechend umfangreiche Ermittlungen zu jedem Einzelfall durch. Eine Ungewissheit über das Bestehen und die Höhe der städtischen Ansprüche kann es danach jedoch für die meisten Nutzer städtischer Grundstücke nicht mehr geben.
Zur Ermittlung der Grundstückswerte wurden durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Hansestadt Rostock drei exemplarische Gutachten erstellt. Auf dieser Basis wurden und werden die geforderten Kaufpreise und Nutzungsentgelte berechnet. Ein Verhandlungsspielraum besteht vorliegend nicht. Ein solcher wäre jedoch Voraussetzung für die von Ihnen gewünschte Fortführung des Schlichtungsverfahrens.“
Darüber hinaus unterstreicht Oberbürgermeister Roland Methling noch einmal: „Soziale Härten darf es dadurch nicht geben. Ich habe zugesagt, dass die Verwaltung Lösungen finden wird, sollte es soziale Härtefälle in diesem Zusammenhang geben. Allerdings sind mir solche Fälle bisher nicht aufgezeigt worden.“
Die SPD-Fraktion hatte mangelnde Kompromissbereitschaft unterstellt. Dazu Oberbürgermeister Roland Methling: „Die Rechtslage ist eindeutig und lässt der Verwaltung keinen Spielraum. Auch hier ist dem SPD-Fraktionsvorstand nur zu empfehlen, nicht Luftschlösser zu bauen und Zitate aus dem Zusammenhang zu reißen, sondern die Rechtslage objektiv zu betrachten.“