Verwaltungsgericht weist Antrag zurück
Pressemitteilung vom
27. Juli 1999
Verwaltungsgericht weist Antrag zurück
Als unzulässig zurückgewiesen hat das Verwaltungsgericht Greifswald am 21. Juli den Antrag des Personalrates der Rostocker Stadtverwaltung. Vorausgegagen war diesem Urteil ein Antrag, in dem der Personalrat über eine einstweilige Verfügung die Umsetzung juristischer Sachbearbeiter in die Senatsbereiche rückgängig machen wollte. Als Grund war die fehlende Beteiligung der Personalvertretung angeführt worden.