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Verwendung von bleifreier Munition im Jagdbetrieb

Pressemitteilung vom 28.06.2011

Fast anderthalb Jahre hat die Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen (DEVA) das Ablenkverhalten von bleihaltigen und bleifreien Büchsengeschossen untersucht. Die DEVA und der Schweizer Gutachter Dr. Beat Kneubuehl haben diese Untersuchungen im Auftrag des BMELV durchgeführt, nachdem im Jahr 2008 Sicherheitsbedenken gegen die Verwendung bleifreier Munition aufgekommen waren. Die jetzt vorgestellten Ergebnisse zeigen, dass der Einsatz bleifreier Munition auf der Jagd ohne Einschränkungen möglich ist. Dies wird durch den Leiter des Zentrums forensische Physik/Ballistik, Dr. Beat Kneubuehl, in seiner Auswertung „Vergleich der Gefährdung durch abgeprallte bleihaltige und bleifreie Jagdgeschosse“ belegt.

Diese Ergebnisse bestätigen auch die bereits seit 2008 erfolgte Umstellung des Jagdbetriebes im Stadtforstamt Rostock auf bleifreie Munition, die auf einem entsprechenden Bürgerschaftsbeschluss basiert und nicht zuletzt auch aus den vorhandenen Seeadlerbrutplätzen und Nahrungsrevieren in der Rostocker Heide und dem städtischen Anspruch an zukunftsfähige Jagdausübung resultiert. Nachdem zuerst nur die Forstverwaltung bleifreie Munition verwendete, wurde nach einer Übergangszeit mit Beginn des Jagdjahres 2010/2011 für alle Jäger im Bereich des Rostocker Kommunalwaldes ausschließlich bleifreie Munition bindend.

Die Hansestadt Rostock sieht in der Verwendung bleifreier Munition einen wesentlichen Beitrag zu verantwortungsvoller (insbes. Schutz der Greifvögel ) und in der Öffentlichkeit akzeptierter Jagd. Hier haben sich mit der kommunalen Eigenjagd positive Beispiele entwickeln, nach denen u.a. auch das Land Mecklenburg-Vorpommern und insbesondere das für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz zuständige Ministerium mit geringstem Aufwand gleichfalls konsequent neue Maßstäbe zum Schutz der Greifvögel setzen könnte.

Dies wäre im Einzelnen:

- Umsetzung der o.g. Verfahrensweise für den Jagdbetrieb in den Nationalparken des Landes. Dies entspricht der landespolitisch gewollten (und für die öffentliche Hand eigentlich selbstverständlichen) Vorbildfunktion der Landesbehörden in Fragen des Natur- und Artenschutzes und auch in der Jagdausübung. Gleichzeitig stellt dies ein deutliches Signal an die Jägerschaft und die Naturschutzverbände nicht nur in Mecklenburg–Vorpommern dar.

- Aus den gleichen Gründen ist die ausschließliche Verwendung bleifreier Munition auch für die Jagd auf den Flächen der Landesforstanstalt angebracht. Hier sollte das Land ebenfalls seine Möglichkeiten zur Einflussnahme nutzen. Eine solche Regelung fördert die Verwendung bleifreier Munition durch möglichst viele Jäger und hat durch erhöhte Nachfrage positive Folgeeffekte sowohl bei den Munitionsherstellern als auch für die Nutzer (Verbesserung der Munitionseigenschaften, Preisgestaltung etc.)

- Aufnahme des Themas bei künftigen Novellierungen des Landesjagdgesetzes mit dem langfristigen Ziel eines generellen Verbotes von Bleimunition in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Erfahrungen des Stadtforstamtes Rostock mit dem Einsatz bleifreier Munition bestätigen die vorliegenden positiven Ergebnisse aus anderen Jagdbezirken, wie z.B. Nationalpark Müritz, und zeigen, dass bleifreie Munition heute ebenso zuverlässig ist wie die bleihaltige und eine waidgerechte Jagd ohne Einschränkungen ermöglicht.

Die Verwendung von bleifreier Munition ist mit Sicherheit ein Thema, das zukünftig immer größere Bedeutung erlangen wird. Dies zeigen auch die Diskussionen innerhalb der Jagdverbände in Deutschland, in denen es weniger um die Akzeptanz des Schutzes von Greifvögeln geht (allgemein anerkannt), als um waffentechnische Details, Verfügbarkeit oder Preisgestaltung. Gerade in diese Diskussionen kann mit praktizierten Regelungen des Stadtforstamtes fördernd im Sinne einer zukunftsfähigen Jagd und eines effektiven Natur- und Artenschutzes eingegriffen werden.